Europäische Privatgesellschaft

Diese Woche hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Berichtsentwurf zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft angenommen. Die EPG soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in Europa eine Unternehmensform anbieten, die ihnen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert. Der Berichtsentwurf sieht vor, dass mit dem Statut eine Europäische Privatgesellschaft als Rechtsform eingeführt wird, die weitestgehend auf gemeinschaftsrechtlichen Regelungen beruht und entsprechend auf Verweise auf nationales Recht verzichtet. Das Statut soll dabei die Möglichkeit der Umwandlung von nationalen Gesellschaften in die EPG vorsehen. Weiterhin soll es Mustersatzungen enthalten, die die Gesellschafter ganz oder teilweise übernehmen könnten.

Klargestellt wurde aber auch, dass durch die Einführung dieser Rechtsform die bestehenden Arbeitnehmermitbestimmungsrechte des jeweiligen Sitzstaates der Gesellschaft und des Gemeinschaftsrechts unangetastet bleiben sollen. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Dezember 2006 über den Bericht abstimmen.

Schreiben Sie einen Kommentar