Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Parlament hat eine Empfehlung für die Verordnung zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens angenommen. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, EU-weit unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Zahlungsbefehls, der im deutschen Recht mit dem Mahnbescheid zu vergleichen ist, leichter einfordern zu können.

Durch die neue Regelung wird beispielsweise die Einforderung unbezahlter Rechnungen, welche auf Internettransaktionen beruhen, durch ein einfaches billiges Verfahren möglich sein. Davon sollen insbesondere die kleinen Unternehmen profitieren. Das Europäische Mahnverfahren wird auf grenzüberschreitende Sachverhalte in jedem Mitgliedstaat anwendbar sein und neben den nationalen Mahnverfahren stehen.

Schreiben Sie einen Kommentar