Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Beamter, der in einer Lebenspartnerschaft lebt, den Familienzuschlag der Stufe 1 erhält.
Der Senat urteilte:
„Ein in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebender Beamter hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 (im Anschluss an das Urteil vom 26. Januar 2006 BVerwG 2 C 43.04 BVerwGE 125, 79).“
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2007 – BVerwG 2 C 33.06