Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei einem Ehegatten (z.B. aufgrund einer Außenprüfung) wirken also nicht auch gegenüber dem anderen Ehegatten.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. April 2006 X R 42/05

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