Der Bundesrat hat einer Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung) die Zustimmung versagt. Die Verordnung sollte eine Entscheidung der Europäischen Kommission umsetzen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass in Zukunft nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden dürfen und Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt gänzlich untersagt werden. Einwegfeuerzeuge sollten so gestaltet sein, dass Kinder unter 51 Monaten sie nicht betätigen können. Feuerzeuge, die einem Gegenstand ähneln, der für kleine Kinder zum Spielen attraktiv ist oder von dem akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen, dürften nach der Verordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die Fachausschüsse hatten noch empfohlen, der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zuzustimmen. Auf Initiative Bayerns jedoch hat der Bundesrat die Regelungen als zu bürokratisch und überreglementierend abgelehnt.
Wenn diese Maßstäbe bei neuen Gesetzgebungsvorhaben doch immer angelegt würden…