Flächenerwerb nach § 3 AusglLeistG und die Grunderwerbsteuer

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. März 2007 – II R 80/05