Fortschrittlicher Bundesrat? – Videokonferenzen in Gerichtsverfahren

Am 12. Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (BR.-Drs. 902/09) beschlossen, der zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen soll. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zumutbar ist. Zukünftig sollen jedoch auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies würde Reisekosten und Zeitaufwand vermindern und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern. In bestimmten Fällen könnte zukünftig auch auf die – teils aufwändige – persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichtet werden.

Ich habe Zweifel, ob dies der Wahrheitsfindung dient und die Rechte aller Beteiligten wahrt.