Fristlose Kündigung bei Stromdiebstahl durch Untermieter?

Mit Urteil vom 06.05.2002 hat das Landgericht Berlin entschieden, daß der Vermieter dem Hauptmieter nicht allein deswegen wegen Stromdiebstahls fristlos kündigen kann, weil er, der Vermieter, den Hauptmieter nicht abgemahnt und rechtzeitig gekünigt hat.

Landgericht Berlin, Urteil vom 06. MAi 2002 – 34 O 554/01

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