GbR als GmbH-Gesellschafterin

Ist eine GmbH Eigentümerin von Grundstücken, löst die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile der GmbH die Grunderwerbsteuer aus. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Anteilsvereinigung dadurch erfolgt, dass die bisherigen GmbH-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine gemeinsame GbR einbringen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2008 – II R 53/06