Gebühr für WBK-Kontrolle

Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die betroffenen Inhaber einer Waffenbesitzkarte hierfür zur Kass zu bitten. Dem ist jetzt jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entgegen getreten.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht sei die Überprüfung eine Verwaltungsmaßnahme, die nach außen nicht zu erkennen ist und ein reines Verwaltungsinternum bleibe. Dafür dürfe aber kein Geld verlangt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Hannover – 10 A 6959/05

[via RA Bernd Eickelberg, Braunschweig]

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