Gehaltszuschläge für Gesellschafter

Ein weiteres Urteil in dem ständig aktuellen Streit, wann bei einer GmbH Gehaltszahlungen an angestellte Gesellschafter steuerlich anzuerkennen sind, findet sich beim Finanzgericht Düsseldorf: Fehlt es im Arbeitsvertrag an einer eindeutigen Regelung der regelmäßigen Arbeitszeit, führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit zu verdeckten Gewinnausschüttungen.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2004 – 7 K 690/01 E

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