Gewerbesteuer-Kürzungsanspruch und Beteiligungsaufwendungen

Die Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 2a GewStG 1984 zu kürzen ist, sind nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Mit diesem Urteil stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die Gewerbesteuerrichtlinien (Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 GewStR 1998).

BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 – I R 104/04

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