Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie wir hier berichtet hatten, den Gesetzgeber u.a. dafür kritisiert, daß er Ehe und Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/740) erklärte die Bundesregierung nunmehr, die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe solle im Einkommenssteuerrecht zeitnah erfolgen. Dazu würden Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet – so die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/978) . Ferner werde damit unter anderem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter.
Auf die Frage, welche Änderungen mit Blick auf die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bereits vorgenommen wurden, schreibt die Regierung: ”Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vom 21. Dezember 2007 wirkt sich sowohl auf die Rechtsstellung von Ehegatten als auch von Lebenspartnern aus.“Auch in weiteren Bereichen, wie der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG, würden gesetzliche Änderungen zur Gleichstellung geprüft, ergänzt die Bundesregierung in ihrer Antwort.