Grenzüberschreitende Korruptionsbekämpfung

„Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt“, argumentiert die Bundesregierung und hat deshalb den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes vorgelegt.

Die Bundesregierung macht in der Begründung zum Gesetzentwurf deutlich, die enge Zusammenarbeit vieler Staaten im Weltmarkt, die Öffnung der Grenzen und der wachsende Einfluss internationaler Organisationen führten dazu, dass auch Korruptionstaten über die Staatengrenzen hinweg und im internationalen Bereich begangen würden. Die effektive Bekämpfung dieser Verhaltsweise sei im Interesse der Sicherung des Vertrauens in die staatlichen und internationalen Institutionen, aber auch zur Erhaltung und zum Schutz des freien und fairen internationalen Wettbewerbes erforderlich. Im Rahmen des Europarats, auf der Ebene der Europäischen Union und bei den Vereinten Nationen seien inzwischen weitere strafrechtsbezogene Rechtsinstrumente zur Verhütung und zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten beschlossen worden. So müssten beispielsweise auch Auslandstaten der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Gleiches gelte für die Einbeziehung der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und für die Bestechlichkeit und Bestechung von ausländischen und internationalen Amtsträgern.