Grünbuch Verbraucherschutz

Die Europäische Kommission hat am 8. Februar 2007 das Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ veröffentlicht. Ziel eines „Grünbuches“ ist es, Meinungen zu Sachfragen zu erhalten, die im Rahmen der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in dem jeweiligen Rechtsgebiet, hier im Verbraucherschutz, ausgemacht wurden. Die Kommission hat das Vorhaben zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz 2004 begonnen, um „durch Vereinfachung und Vervöllständigung des vorhandenen rechtlichen Regelungsrahmens zu einer besseren Rechtsetzung zu gelangen.“

Insgesamt sind acht Richtlinien zum Verbraucherschutz sind von der Überprüfung betroffen. Übergeordnetes Ziel der Überprüfung ist die Verwirklichung eines echten Binnenmarktes für Verbraucher mit einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zwischen einem hohem Verbraucherschutzniveau und wettbewerbsfähigen Unternehmen unter gleichzeitiger strenger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Endergebnis dieses Vorhabens sollte idealerweise sein, den Verbrauchern in der gesamten EU die Botschaft vermitteln zu können, dass sie „gleich was sie, gleich wo in der EU kaufen, die gleichen grundlegenden Rechte besitzen.“ Die Verbraucher sollten sich auf gleichwertige Rechte berufen und gleichwertige Möglichkeiten nutzen können, um im Problemfall zu ihrem Recht zu kommen.

Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz kann, so die Kommission in dem Gründbuch, eine einmalige Gelegenheit bieten, die bisherigen Richtlinien zum Verbraucherschutz zu modernisieren und somit das Regelungsumfeld sowohl für den Handel als auch für den Endverbraucher zu vereinfachen und zu verbessern und ggf. den Schutz, der Verbrauchern gewährt wird, zu erweitern. Dies entspricht der Modernisierung des Binnenmarkts. Zu diesem Zweck werden deshalb die Richtlinien gegenwärtig als Ganzes wie auch einzeln einer Überprüfung unterzogen, um herauszufinden, ob sie etwaige Lücken oder Unzulänglichkeiten enthalten, die generell auf alle Richtlinien zutreffen, bzw. Schwierigkeiten, die spezifisch für die eine oder andere Richtlinie
sind.