Herzinfarkt nach Einnahme eines vom Markt genommenen Medikaments

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein 73-jähriger Patient mit sonstigen Risikofaktoren einen Herzinfarkt erleidete, den er auf ein später vom Markt genommenes Medikament mit unklarem, aber vermuteten Gefährdungspotential zurückführte (VIOXX).

Der Senat entschied, daß der Patient den vollen Ursachennachweis dafür erbringen müsse, daß die Verabreichung des umstrittenen Medikamentes den Herzinfarkt verursacht habe. Die Tatsache, daß das Medikament später vom Markt genommen worden sei, führe nicht dazu, daß das Pharmaunternehmen in der Beweislast sei, so der Senat.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 05. Februar 2009 – 5 U 1116/08;  nicht rechtskräftig – Revision soll eingelegt worden sein

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