Wo und wann muß ich meinen Hund anleinen und wo kann es richtig unangenehm werden, wenn ich den Vorschriften im (Urlaubs-) Land nicht Folge leiste?
Der Tasso e.V. hat daher zu Recht folgendes mitgeteilt:
„Hundebesitzer auf dem Weg nach Italien müssen im Reisegepäck nicht nur eine Hundeleine mitführen, sie sollten sie auch verwenden. Zumindest dann, wenn es mit dem Vierbeiner durch Städte oder Parkanlagen geht. Denn seit dem 1. April gilt eine entsprechende Regierungsverordnung.
Wie die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ berichtet, dürfe die Leine sogar nur eineinhalb Meter lang sein, ausziehbare Leinen müssten sich nach dieser Distanz einrasten lassen. Um Hundeangriffe auf Menschen und andere Tiere zu verringern, sei auch das Mitführen eines Maulkorbs Pflicht. Eine generelle Maulkorbpflicht gebe es zwar nicht – sollte es aber zu Zwischenfällen kommen, trage der anwesende Hundehalter die volle Verantwortung. Zur Vermeidung berühmt-berüchtigter „Tretminen“ ist nach dem Bericht des Blatts auch die Beseitigung des Hundekots gesetzlich vorgeschrieben. Wie und durch wen die neuen Regeln überprüft werden, ist aber offenbar noch unklar. Das gilt auch für die Höhe des Bußgelds, das bei Verstößen fällig wird.
Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. sieht die neuen Vorschriften mit gemischten Gefühlen: „Hinsichtlich der geforderten Beseitigung von Hundehäufchen habe ich ein gewisses Verständnis für eine gesetzlich Regelung. Beim generellen Leinenzwang in Städten und Parks und dem grundsätzlichen Mitnehmen eines Maulkorbs ist man aber deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Ein Leinenzwang allein verhindert noch lange keinen Beißvorfall. Denn meist ist das Problem am anderen Ende der Leine zu finden.“