Import von China-Textilien

Nach Wiedereinführung von Höchstmengen bei der Einfuhr bestimmter Textilien und Bekleidungserzeugnisse mit Ursprung in China trat am 20.07.2005 die erste Quotenerschöpfung ein. Betroffen sind seitdem Waren der Kategorie 5 (Pullover), die ab 13.07.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind. Nunmehr sind auch seit dem 09.08.2005 die Quoten für die Einfuhr von Waren der Kategorie 6 (Hosen), seit dem 18.08.2005 Waren der Kategorie 7 (Blusen) sowie seit dem 22.08.2005 Waren der Kategorie 31 (Büstenhalter), Waren der Kategorie 115 (Garne aus Flachs) und Waren der Kategorie 4 (Oberhemden, T-Shirts), die ab 13.07.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind, erschöpft. Das bedeutet: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erteilt dem BAFA derzeit keine Bestätigung bzw. Freigabe zur Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen für solche Waren. Nicht von der Quotenerschöpfung betroffen sind Waren, die im Zeitraum A (vor dem 11. Juni 2005) oder im Zeitraum B (ab dem 11. Juni bis 12. Juli 2005) versandt wurden. Mengen aus Zeitraum A werden nicht auf die Quote angerechnet. Einfuhrdokumente werden innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit erteilt. Mengen aus Versandzeitraum B werden auf die Quote zwar angerechnet, das Bundesamt erteilt jedoch eine Einfuhrgenehmigung auch ohne die entsprechende Bestätigung der Kommission.

(Mitteilung des BAFA vom 23.08.2005)

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