Das Investitionszulagengesetz 2010 hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann nunmehr nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Nachfolgeregelung zum Investitionszulagengesetzes 2007 geschaffen, aufgrund derer nunmehr bsi 2013 Investitionszulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin möglich sind.
Die Investitionszulage wird gewährt für betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe. Dabei erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine doppelt so hohe Förderung wie Großbetriebe. Allerdings wird die Förderung in den kommenden Jahren schrittweise gesenkt, weil die Investitionszulage langfristig auslaufen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konzentriert werden soll.