Jahresbescheinigungen

Die Banken und Kapitalanlagegesellschaften bescheinigen ihren Kunden, welche steuerpflichtigen Einnahmen diese im Laufe des Jahres bei ihren Bankgeschäften erzielt haben. Diese Angaben dieser Jahresbescheinigungen übernimmt der Kunde dann für seine Steuererklärung.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 sieht nun unter anderem eine Ermächtigung für die Finanzbehörden vor, die Ausstellung dieser Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zu prüfen. Ab 2007 werden die Finanämter daher berechtigt sein, diese Bescheinigungen zu prüfen, und zwar nicht nur für die laufenden Veranlagungsjahre, sondern auch rückwirkend bis zum Jahr 2004.

Scheint so, als wenn der Staat auch seinen Banken nicht mehr traut.

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