Kapitalanleger – Musterverfahren

Das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden und kann damit zum 1. November 2005 in Kraft treten.

Dieses Gesetz führt einen vom OLG zu erlassenden Musterentscheid ein, der im Rahmen eines eigenständigen, vom Ausgangsverfahren losgelösten Musterverfahrens getroffen wird und auf dessen Grundlage dann der jeweilige Rechtsstreit des einzelnen Kapitalanlegers entschieden werden kann.

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