In letzter Zeit kam es mehrfach zu Bränden aufgrund sogenannter „Fluglaternen“ aus Papier.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf gab nun am 14. Juli 2009 bekannt, daß als Konsequenz aus diesen Vorfällen solche Laternen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen dürften.
Von dem Verbot seien Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen „Himmelslaterne“, Flammea“ oder „Kong-Ming-Laterne“ bekannt seien. Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in Kraft tritt, könne mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet wer-den.
Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch nach Meinung des Innenministers eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons. Dieser erreicht Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von mehreren Kilometern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden.
So schön das Geniessen des zur Zeit schönen Wetters und einer netten bzw. romatischen Atmosphäre auch ist, so sehr sollte man darauf achten, daß andere nicht zu Schaden kommen.
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[…]wurde vom Innenministerium NRW eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung veröffentlicht. Aus Sicht der Feuerwehr ist […]