Keine Durchschnittssätze mehr

Der Wirksamkeit einer Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, dass ab dem folgenden Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlung des Landwirts nicht mehr nach Durchschnittssätzen erfolgen kann, steht nicht entgegen, dass sie innerhalb einer Frist von weniger als einem Monat vor dem Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres bekannt gegeben wird.

EStG § 13a Abs. 1 Satz 2

Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05