Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären Klagefrist gerügt, so endet die Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe auch der fehlenden Seite.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Juli 2007 – III R 15/07
Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären Klagefrist gerügt, so endet die Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe auch der fehlenden Seite.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Juli 2007 – III R 15/07