Konditor-Meister

Für das Konditoren-Handwerk ist eine die neue Meisterprüfungsverordnung erlassen worden, mit der sowohl die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Entwicklungen angepasst wurden als auch die für eine erfolgreiche Betriebsführung erforderliche Kundenorientierung besonderes Gewicht erhalten hat. Das Konditoren-Handwerk gehört, ebenso wie die übrigen Lebensmittelhandwerke, weiterhin zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung, für dessen selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist.

Caf?s und Konditoreien sind ein beliebter Treffpunkt für die Mittagspause oder für ein entspannendes Ein?tauchen „in die Welt des Genießens“. Konditorinnen und Konditoren schaffen mit handwerklichem Können, traditioneller Herstellungsweise und individuellen Rezepten feine Spezialitäten mit persönlicher Note und beeindrucken durch große Produktvielfalt. Neben dekorativ gestalteten Torten, die die Kunst und das Können der Konditoren sehr eindrucksvoll repräsentieren, gehören auch Teegebäck, Desserts, Fours, Pralinenmischungen, Marzipanarbeiten, figürliche Schokoladen- oder Krokantarbeiten und Speiseeis?erzeugnisse zu der breiten Palette Ihres Angebots.

Die Konditor-Meisterinnen und Meister müssen aber nicht nur ein vielfältiges, verlockendes und den Jahreszeiten und Anlässen entsprechendes Angebot für den Thekenverkauf und das hauseigene Caf? kreieren. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, nach Kundenwünschen individuelle und themenbezogene Buffets mit Konditorei- und Confiserieprodukten zu entwerfen, herzustellen und anzurichten. Die Anlässe reichen von Hochzeiten über Geburtstage, Konfirmationen und Firmenjubiläen bis hin zu ausgefallenen Buffets für Karneval oder Halloween. Diese kundenbezogenen Anforderungen, die neben der anlassbezogenen Gestaltung eines Buffets auch die besonderen Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen sowie diätetische Vorgaben berücksichtigen müssen, sind Gegenstand des neuen Meisterprüfungsprojekts.

Das Konditoren-Handwerk stellt mit mehr als 3.000 Betrieben und einem Jahresumsatz von ca. 1.460 Millionen Euro einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Mittelstand dar. Im Konditoren-Handwerk werden ca. 3.700 junge Menschen zum Konditor/zur Konditorin ausgebildet und fast jeder 12. Auszubildende legt später auch die Meisterprüfung ab. Deshalb ist es wichtig, den künftigen Meisterinnen und Meistern das Rüstzeug für eine hohe Fach- und Innovationskompetenz mit auf den Weg zu geben. Diesem Anliegen trägt die neue Meisterprüfungsverordnung mit ihrem ganzheitlichen Ansatz Rechnung.

Die neue Meisterprüfungsverordnung ersetzt die bisherige Verordnung vom
3. Oktober 1980. Sie wurde am 26. Oktober 2006 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2278 verkün?det und tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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