Auch an der Erbschaftsteuerreform werden Korrekturen vorgenommen, so die aktuelle Meldung von der Regierungskoalition:
Die Steuersätze für erbende Geschwister und Neffen, die bisher in der Steuerklasse II je nach Höhe der Erbschaft von 30 bis 50 Prozent reichten und damit genauso hoch waren wie für Nicht-Verwandte in der Steuerklasse III, sollen deutlich gesenkt werden, so der Entwurf der Koalition. Unions- und FDP-Fraktion schlagen jetzt Steuersätze von 15 bis 43 Prozent vor. ”Die Differenzierung der Steuersätze zwischen den Steuerklassen II und III trägt dem familiären Näheverhältnis Rechnung und berücksichtigt auch die erbrechtliche Sonderstellung der nahen Verwandten gegenüber fremden Dritten. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist eine solche Differenzierung gerechtfertigt“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Maßnahme soll in der vollen Jahreswirkung 370 Millionen Euro kosten.