Der Bundesrat tritt für die Förderung des Solarstroms in Deutschland ein.
Mit Entschließung vom 26.03.2010 (BR-Drs. 110/10) hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.
Eine Absenkung in dieser Höhe trägt aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.
Außerdem fordert der Bundesrat, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland durch verstärkte Forschungsförderung zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat auch sein Bedauern darüber deutlich gemacht, dass eine Beteiligung der Länder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen. Die Länder seien daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen.
Im Einzelnen lautet die Entschließung des Bundesrates:
- Die Erneuerbaren Energien sind eine tragende Säule für eine unabhängige und
nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles Instrument,
um den Ausbau zu fördern, geeignete Innovationsimpulse zu setzen
und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich
zu steigern. - In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der
Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsfähige und innovative Branche entwickeln,
die zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche
Entwicklung gilt es zu stärken. - Das EEG hat Innovationen und Arbeitsplätze in einer breiten Wertschöpfungskette
von Entwicklung, über Produktion bis hin zum Installationsgewerbe befördert.
Deutschland ist heute zum weltweiten Technologieführer in der Solarbranche
geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler
Akteure am Markt. - Die regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze ist ein wesentliches Element
des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien anregen
und eine Überförderung verhindern. - Sinkende Preise für Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen
eröffnen derzeit einen zusätzlichen Spielraum für eine außerordentliche Absenkung
der Vergütungssätze in diesem Bereich. Diese Einsparmöglichkeiten müssen
gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Vergütungssätze über die
Umlage finanzieren, genutzt werden. - Die Absenkung der Vergütungssätze muss allerdings derart ausgestaltet werden,
dass Vertrauensschutztatbestände gewahrt und neu zu installierende Photovoltaik-
Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch einsetzender
Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstört. - Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bundestag, die in dem Gesetzentwurf
der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung
der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent für Hausdachanlagen,
15 Prozent für Anlagen auf Freiflächen und 11 Prozent für Anlagen auf Konversionsflächen
auf höchstens 10 Prozent für diese Anlagen zu begrenzen. Eine
Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende
bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen beschränken.
Eine zusätzliche Absenkung um bis zu 10 Prozent trägt zum einen den gesunkenen
Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass
eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar
ist. Außerdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen
den Anlagenarten vermieden. - Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite
Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden
und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen. Dazu gehört
auch, dass durch eine verstärkte Forschungsförderung Technologieentwicklung
und Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Solarbranche gestärkt werden. - Der Bundesrat bedauert, dass eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat
erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann.
Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern
wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert
gewesen.
Der Bundesrat bittet daher, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren
intensiv zu beteiligen. Der Bundesrat bittet darüber hinaus, zügig für Klarheit
hinsichtlich der näheren Ausgestaltung zu sorgen, um eine verlässliche Planungsgrundlage
für die Marktteilnehmer zu bieten.
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