Gerichtsnahe Mediation

Die Mediation ist in der Justiz angekommen: Nach einer Übersicht des Bundesjustizministeriums gibt es inzwischen in acht Bundesländern Modellversuche zur gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation:

In Baden-Württemberg läuft beim Land- und Amtsgericht Stuttgart der Modellversuch außergerichtliche Konfliktbeilegung für Scheidungssachen, Sorgerechts- und Umgangs- sowie Erbschaftsstreitigkeiten, Schuldenregulierungen, unerlaubte Handlungen, Wohnungseigentumssachen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Räumungsstreitigkeit und andere Zivilprozessangelegenheiten. Zum Einsatz kommen je fünf Richter des Amts- und Landgerichts Stuttgart und bis zu 18 Mediatoren.

In Bayern sollen die Zivilgerichte dem Bürger künftig professionelle Streitschlichtung anbieten. Im Jahr 2005 beginnt an sieben bayerischen Landgerichten in München, Augsburg, Bamberg, Nürnberg-Fürth, Landshut, Würzburg und Weiden der Modellversuch „Güterichter“. Speziell geschulte Richter sollen hier losgelöst vom eigentlichen Rechtsstreit mit den Parteien eine einvernehmliche Streitbeendigung suchen.

Das Land Berlin betreut ein Pilotprojekt Gerichtsmediation bei der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit und erprobt hier in einem Pilotprojekt die Konfliktbewältigung durch Gerichtsmediation. Desweiteren wird von einer Projektgruppe geprüft, ob künftig auch bei den Berliner Zivilgerichten eine gerichtliche Mediation als eine Mediation durch Richter/Richterinnen während eines rechtshängigen Verfahrens angeboten werden kann.

In Hamburg besteht die Möglichkeit, Mediationsverfahren in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg durchzuführen.

In Hessen bestehen Projekte zur gerichtsnahen Medation in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Verwaltungsgerichten Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel, Wiesbaden und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel. Gegenstand der Mediation können alle anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein. Projektziele sind die Erprobung eines zusätzlichen Angebots der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die nachhaltige Lösung von Streitigkeiten im Verhältnis Bürger und Staat sowie die Erforschung der Auswirkungen der gerichtsnahen Mediaion auf die richterliche Arbeit und die Struktur der Erledigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren, der Möglichkeiten einer auf Dauer zu institutionalisierenden, außerprozessualen Streitschlichtung bei Gericht, der Akzeptanz der außerprozessualen Streitschlichtung anhängiger Verfahren bei Gericht durch die Beteiligten und der Möglichkeit effizienterer Beendigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren und dadurch Möglichkeit der Kostenersparnis für Justiz und Beteiligte.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern betreut das Pilotprojekt „Gerichtliche Mediation“ in Rostock und Greifswald Das Land- und Oberlandesgericht erproben die gerichtliche Mediation in zivilgerichtlichen Verfahren, das Verwaltungsgericht erprobt die gerichtliche Mediation in verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz.

In Niedersachsen läuft seit März 2003 das Modellprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“. Im Rahmen dieses Projekts wird die Mediation neben der gerichtlichen Entscheidung und dem Vergleich als weiteres Angebot der Justiz den Parteien zur Lösung ihres Rechtsstreits zur Verfügung gestellt. An sechs niedersächsischen Gerichten, nämlich den Amtsgerichten Oldenburg und Hildesheim den Landgerichten Hannover und Göttingen sowie am Sozial- und am Verwaltungsgericht Hannover werden drei Jahre lang Chancen und Grenzen der Vermittlung von streitenden Parteien ausgelotet. Die Ergebnisse werden durch eine wissenschaftliche Begleitforschung erfasst und ausgewertet.

Das Land Nordrhein-Westfalen betreut im Rahmen des Projekts „Modellregion Ostwestfalen-Lippe“ das Pilotprojekt „Richterliche Mediation“ im Landgerichtsbezirk Paderborn. Seit dem 1. Januar 2005 wird den Bürgerinnen und Bürgern hier in geeigneten Fällen das zusätzliche Angebot einer Streitschlichtung außerhalb des üblichen zivilprozessualen Verfahrens unterbreitet.

Und in Rheinland-Pfalz wurde unter Federführung des OLG Koblenz bei fünf Amtsgerichten die in ein gerichtliches Verfahren eingebundene Mediation in Familiensachen eingeführt. Neben den Fragen, welchen Nutzen die Integrierte Mediation den am Verfahren Beteiligten bringt und wie die Rahmenbedingungen für eine Implementierung der Mediation in das Gerichtsverfahren geschaffen werden können, soll hier vor allem geklärt werden, mit welchem Aufwand an Personal, Zeit und Kosten ein solches Verfahren im Vergleich zu einem nach den Prozessordnungen üblicherweise durchzuführenden Gerichtsverfahren beendet wird und ob durch Mediation Folgeprozesse vermieden werden können.

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