Derzeit befindet sich der von der der EU-Kommission verabschiedete Richtlinienvorschlag über Mediation in Zivil- und Handelssachen im Beratungsprozess des Europäischen Parlaments. Hierbei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgeschlagenen Regelungen nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber – wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen – auch auf nationale Fälle Anwendung finden sollen. Auch wird geprüft, ob zu befürworten ist, dass sich die im Vorschlag enthaltenen Beweisverwertungsverbote nur auf Gerichtsverfahren und nicht auch auf Schiedsgerichtsverfahren beziehen.