Mediation in zivil- und Handelssachen

Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Mediation in Zivil- und Handelssachen stattgefunden. Mit Experten aus den verschiedenen EU-Ländern wurden insbesondere die Fragen diskutiert, ob das Mediationsverfahren nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber, wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen, auch auf nationale Fälle Anwendung finden solle, wie die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens gesichert werden könne und inwiefern die Ausbildung der Mediatoren verbessert und vereinheitlicht werden solle. Die Experten haben abschließend überwiegend den Standpunkt vertreten, dass eine solche Richtlinie nicht benötigt werde. Es solle auf keinen Fall etwas „in Stein gemeißelt werden, was gerade im Fluss ist“. Ansonsten könne sich die Mediation als alternative Form der Streitbeilegung nicht mit ausreichender Zeit entwickeln. Auch fehle es an einer Regelungskompetenz der Gemeinschaft für eine Richtlinie. Gewarnt haben die Experten insbesondere vor der Einführung eines obligatorischen Mediationsverfahrens. Eine Mediation ohne Freiwilligkeit könne nicht erfolgreich sein, da es sonst am Vertrauen in den Mediator fehle.

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