Musterwiderrufsbelehrung

Nach Auffassung der Bundesregierung, die sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag ergibt, wird die im Bürgerlichen Gesetzbuch formulierte Musterwiderrufsbelehrung der Anforderung gerecht, die Rechte des Verbrauchers – unter anderem durch einen Hinweis auf den Fristbeginn – deutlich zu machen. Deshalb sehe sie die Musterwiderrufsbelehrung als wirksam an.

Anderer Ansicht sind in letzter Zeit allerdings mehrere Gerichte, so dass es sich für Gewerbetreibende dringend empfiehlt, die Musterwiderrufsbelehrung nicht unbesehen für ihren eigenen Versandshop zu übernehmen, sondern entsprechend der derzeitigen Rechtsprechung anzupassen.

Die Regierung hat nach eigener Aussage keinerlei Erkenntnisse über etwaige wirtschaftliche Auswirkungen der Entscheidung mehrerer Gerichte auf den gewerblichen Handel. Auch wisse sie nicht, ob es aufgrund der zitierten Entscheidung zu einer Zunahme von Abmahnungen gekommen sei.

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