Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien

Auch mit Mazedonien wird wohl eines neues Doppelbesteuerungsabkommen zustandekommen.

Am 17.05.2017 hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Finanzausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14.11.2016 zur Änderung des Abkommens vom 13.07.2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 zugestimmt.

Nach Auffassung der Regierung ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen sei an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.

  1. BT-Drs. 18/11869 []