Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich in Sicht

Die Bundesregierung hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/6614) vorgelegt. Die beiden Staaten sollen sich dazu verpflichten, entsprechend dem OECD-Standard auf Ersuchen Informationen (einschließlich Bankinformationen und Informationen über Anteilseigner an juristischen Personen) zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat ”voraussichtlich erheblich“ sind, heißt es im Gesetzentwurf.