60 Konten täglich

Seit April können die Finanzämter über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kontodaten bei den Banken abrufen. Erlaubt ist der Abruf von Kontostammdaten immer dann, wenn der Steuerpflichtige selbst keine Auskunft über seine Konten gibt. Auf Kontenstände und -bewegungen kann auf diese Weise allerdings nicht zugegriffen werden.

Nun beklagt die Deutsche Steuergewerkschaft in einer Pressenotiz, dass die Finanzämter hiervon bisher nur 1.738 Mal, also 60 Mal täglich Gebrauch gemacht haben.

Aber ob das auch in Zukunft so bleibt? Darauf verlassen sollte sich jedenfalls kein „Steuersünder“.

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