Ökodesign-Gesetz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Ressortabstimmung über ein „Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Ökodesign-Gesetz)“ eingeleitet.

Ziel des Gesetzgebungsvorhabens ist unter anderem die Umsetzung der EU-Ökodesign-Richtlinie. Mit der Ökodesignrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energiebetriebener Produkte geschaffen. Die Richtlinie wird daher auch EuP [energy-using products]-Richtlinie genannt. Die von der EU-Kommission noch festzulegenden konkreten Ökodesign-Anforderungen betreffen den gesamten Lebenszyklus des Produkts, vom Rohmaterial bis zur Entsorgung. Besonderes Augenmerk wird auf die Senkung des Energieverbrauchs im Stand-by-Betrieb gelegt werden.

Mit dem Ökodesign-Gesetz soll die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll sicherzustellen, dass in Deutschland nur solche energiebetriebenen Produkte verwendet werden, die den künftigen Ökodesign-Anforderungen genügen. Dazu sind im Gesetzentwurf insbesondere Regeln zur Konformitätsbewertung und zur Marktaufsicht vorgesehen. Die Wirtschaft soll bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch ein Informationsangebot unterstützt werden, das sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen richtet.