Opferschutzbericht Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.

Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: „In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Später diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als ‚Beweismittel‘, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht“.

Eine moderne Gesellschaft, so der Minister weiter, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wolle, habe zu gewährleisten, dass Opfer – gerade auch in ihrer Rolle als Zeugen in einem Gerichtsverfahren – mit ihrer Persönlichkeit insgesamt wahrgenommen werden müssten. „Ein Opfer darf nie zum bloßen Objekt eines Verfahrens werden. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein in diesem Sinne verstandener Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie der Landesregierung ‚P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz‘; er ist ein Grundpfeiler dieses Konzeptes. Dies dokumentiert der erste Opferschutzbericht der Landesregierung. Er belegt sowohl den bereits erreichten hohen Standard des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz als auch den fortwährenden Einsatz der Landesregierung zum Erreichen weiterer Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich“, so der Minister.

Im Opferschutzbericht werden die für die Situation von Opfern von Straftaten maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen auf allen Rechtsgebieten umfassend dargestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Opferschutzbericht dokumentiert zudem die Bandbreite und Vielzahl der in Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet des Opferschutzes bereits ergriffenen und künftig beabsichtigten Maßnahmen. Der Landtag hat beschlossen, dass der erstmals 2008 erstellte Bericht künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.

Die Landesregierung ließ zudem verlauten:

Die Verbesserung des Opferschutzes hat für die Landesregierung höchste Priorität. Seit der Veröffentlichung des Opferschutzberichtes Ende des letzten Jahres sind zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt worden.

· VISIER.rlp

Bei den Maßnahmen des vorbeugenden Opferschutzes ist besonders das Anfang dieses Jahres unter Federführung des Ministeriums des Innern und Sport umgesetzte Informationsaustauschsystem zur Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern“ („VISIER.rlp“) hervor zu heben. Ziel dieses Konzeptes ist es, durch eine Begleitung und Überwachung von aus der Strafhaft oder dem Massregelvollzug entlassener Verurteilter bestimmter schwerer Straftaten, die nach vollständiger Verbüßung der Strafe trotz einer ungünstigen Prognose zu entlassen sind, die Gefahr eines Rückfalls zu verringern.

· Psychotherapeutische Ambulanzen

Die vorgesehene Einrichtung psychotherapeutischer Ambulanzen der Justiz, in denen insbesondere ambulante Therapien für Sexualstraftäter durchgeführt werden können, wird den vorbeugenden Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Die Eröffnung der Ambulanz in Ludwigshafen, die organisatorisch an die dortige sozialtherapeutische Anstalt angegliedert ist, steht unmittelbar bevor.

· Häuser des Jugendrechts

Im August 2009 wurde in Kaiserslautern das dritte Haus des Jugendrechts eröffnet. Die „Häuser des Jugendrechts“, die es daneben in Ludwigshafen und Mainz gibt, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Sie haben im Jugendstrafverfahren den Erziehungsgedanken gestärkt und somit bei der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Bekämpfung der Jugendkriminalität zu einer weiteren Verbesserung geführt. Eine im letzten Jahr veröffentlichte wissenschaftliche Evaluationsstudie zur Arbeit des Hauses des Jugendrechts in Ludwigshafen hat dies eindeutig bestätigt. Weitere Häuser des Jugendrechts sollen in Koblenz und Trier folgen.

· Zeugenkontaktstellen

Eine weitere Neuerung sind die bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Zeugenkontaktstellen. Damit besteht seit März dieses Jahres in Rheinland-Pfalz erstmals ein Flächen deckendes Netz zur Zeugenbetreuung.

· Kooperationsvereinbarung mit dem WEISSEN RING e.V.

Im Frühjahr 2009 hat das Justizministerium mit dem rheinland-pfälzischen Landesverband des WEISSEN RING e.V. eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Opferschutzes geschlossen.

· Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem „Stalking“

Die Ziele des von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfes „zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking“ wurden in dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zweiten Opferrechtsreformgesetz des Bundes übernommen. Dadurch wurde die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsheirat und schweren Fällen der Nachstellung („Stalking“) durch die Einführung einer Nebenklagebefugnis bzw. der Schaffung einer Möglichkeit der Beiordnung eines Opferanwalts verbessert.

· AG „Fokus: Opferschutz“

Die Arbeitsgruppe hat sich unter der Federführung des Justizministeriums am 23. November 2009 konstituiert. In ihr bringen die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien, der Justiz, der Polizei, aber auch der Rechtsanwalt- und Ärzteschaft, der Jugendhilfe und zahlreicher freier Träger ihre Sachkunde und ihre Erfahrung für den Opferschutz ein.

1 Kommentar