Die Kündigung eines Pachtvertrags über zu einem Nachlass gehörende landwirt-schaftliche Flächen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine bisherige entgegen stehende Rechtsprechung aufgegeben.
BGH, Urteil vom 28. April 2006 – LwZR 10/05