Prüfungen bei einem Squeeze-out

Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine – vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des Hauptaktionärs einsetzende – sog. Parallelprüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer zulässig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. September 2006 – II ZR 225/04