Recht auf Unterhalt für den Hund

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Urteil vom 12.05.2006 enstschieden, daß dem betreuenden Halter aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung durchaus ein Zahlungsanspruch zustehen kann.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – oder er/sie sollte von vornherein überlegen, ob er ein Tier halten will.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 12.05.2006 – 2 UF 87/05

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