Reform des Genossenschaftsrechts

Heute wurde das „Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet, so dass es morgen in Kraft treten kann. Außer der Umsetzung der Rechtsform der Europäischen Genossenschaft in deutsches Recht handelt es sich bei diesem Gesetz um die umfangreichsten Änderungen des Genossenschaftsgesetzes seit mehr als 30 Jahren.

Im Einzelnen gibt es Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen:

  • Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert und insbesondere kleine Genossenschaften werden von bürokratischem Aufwand entlastet. Zum Beispiel wird die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei abgesenkt. Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf den Aufsichtsrat verzichten. Besonders wichtig für die vielen kleineren Genossenschaften ist die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro. Ferner wird die Rechtsform der Genossenschaft auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet.
  • Einige Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion werden auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehört zum Beispiel die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats, die Verbesserung der Informationsversorgung der Mitglieder und die Stärkung der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung.
  • Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung bei Genossenschaften wird erleichtert, zum Beispiel indem eine Sachgründung zugelassen wird, ein Mindestkapital eingeführt werden kann oder rein investierende Mitglieder zugelassen werden können.

Viele dieser Neuerungen werden nicht verpflichtend eingeführt, sondern jede Genossenschaft frei entscheiden kann, ob sie zum Beispiel investierende Mitglieder zulässt oder ein Mindestkapital einführt.

Das Gesetz enthält ferner die erforderlichen Regelungen zur Einführung einer neuen, supranationalen Rechtsform, der Europäischen Genossenschaft. Die neue Rechtsform soll die grenzüberschreitende Tätigkeit von Genossenschaften in der EU erleichtern. Aufgrund zweier Europäischer Rechtsakte, einer Verordnung und einer begleitenden Richtlinie, mussten bis zum 18. August 2006 die Ausführungsvorschriften zur europäischen Genossenschaft erlassen werden.

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