Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen vom 13.06.2005 online gestellt.
Die vorliegende Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen erläutert die Praxis der Markenstellen im Prüfungsverfahren und gibt einen Überblick über die wesentlichen Prüfungsgrundsätze (Anmeldeerfordernisse und Schutzhindernisse). Der Anmelder findet wichtige Hinweise für die richtige und vollständige Abfassung und Zusammenstellung der Anmeldeunterlagen und kann durch die Beachtung dieser Hinweise entscheidend zu einer zügigen Bearbeitung beitragen.
Die Markenstellen orientieren sich an der Richtlinie, so dass eine sachgerechte und vor allem einheitliche Durchführung des Prüfungsverfahrens in Markensachen gewährleistet wird. Die Richtlinie verweist soweit erforderlich auf die gesetzlichen Vorschriften, wiederholt ihren Inhalt aber nur schwerpunktmäßig. Das Prüfungsverfahren wird in seinen wesentlichen Schritten dargestellt, ohne dass in dem hier gewählten Rahmen alle Einzelfragen der Praxis erschöpfend behandelt werden können. In jedem Einzelfall sind die aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur zu berücksichtigen.
[via Markenblog]