Haushaltsnahe Dienstleistungen: Zahlung vor Rechnungsstellung bringt keine Steuerermäßigung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in ein Kalenderjahr „vorgezogen“ werden können, indem ein Abschlag auf eine Handwerkerrechnung gezahlt wird ohne, dass…