Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft (BR-Drs .901/09). Zukünftig darf nach dem Vorschlag der Länder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten werden.
Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation seit dem „Schächt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen ist, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sieht der Beschluss vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens auch Landesrecht nicht abweichen darf.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor.
Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.