Scheckzahlung beim Finanzamt

Das Jahressteuergesetz 2007 enthält eine wichtige Änderung für alle, die ihre Steuerschulden per Scheck bezahlen. Bisher war es ausreichend, dass der Scheck an dem Tag beim Finanzamt vorlag, an dem die Steuer zur Zahlung fällig war.

Seit dem 1. Januar 2007 muss der Scheck jedoch mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingegangen sein, ansonsten fallen Säumniszuschläge von 1 Prozent pro angefangenen Monat an.