Selbstanzeige für Sparkassenkunden

Die baden-württembergischen Sparkassen müssen der Steuerfahndung nach einem verlorenen Rechtsstreit für dem Finanzgericht Baden-Württemberg nun doch die Daten von 30225 Bonusaktionären der Deutschen Telekom aushändigen. Deshalb haben die Geldinstitute jetzt den Betroffenen in einem Rundschreiben geraten, sich „umgehend” selbst anzuzeigen. Wer seine Bonusaktien aus dem Jahr 2000 nicht versteuert hat, soll Selbstanzeige erstatten, bevor Finanzamt und Steuerfahndung von sich aus auf die Fälle aufmerksam werden. So lange wirke eine Anzeige nämlich noch strafbefreiend.

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