Der Bundesrat hat mit Beschluß vom 26.03.2010 (BR-Drs. 63/10) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen.
Zwar begrüßt der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen.
Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gewährleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.