Sonderausgabe Schulgeld

Ein von Eltern für ihr Kind bezahltes Schulgeld kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein. Allerdings kommt ein Schulbesuch, für den Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht.

BFH, Urteil vom 16. November 2005 – XI R 79/03

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