Steuerabkommen mit Antigua und Barbuda

Auch mit Antigua und Barbuda hat die Bundesregierung nun ein Steuerabkommen  geschlossen und dies dem Bundestag als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Antigua und Barbuda über den Informationsaustausch in Steuersachen1 vorgelegt. Danach verpflichtet sich jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren notwendigen Informationen zu übermitteln.

  1. BT-Drs. 17/7146 []