Von den im Jahr 2005 fälligen Steuern, die Bund und Ländern zufließen, sind rund 6,17 Milliarden Euro nicht gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hervor. Fällig gewesen wären eigentlich rund 346,15 Milliarden Euro. Bei den Steuern handelt es sich unter anderem um die Lohnsteuer, die veranlagte Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuern, die Versicherungsteuer und um den Solidaritätszuschlag. Von den nicht gezahlten Steuern entfallen rund 670,5 Millionen Euro auf Stundungen der Steuerschuld, rund 5,11 Milliarden Euro auf so genannte Niederschlagungen (Verzicht auf die Vollstreckung einer Steuerforderung), rund 368,1 Millionen Euro auf „Erlasse aus Billigkeitsgründen“ und 17,5 Millionen Euro auf Erlasse wegen eines Insolvenzverfahrens. Beim Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen, wie ihn die Abgabenordnung zulässt, sticht die Summe von 322,96 Millionen Euro hervor, auf die das Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verzichtet hat. Auch beim Erlass von Zahlungen des Solidaritätszuschlags liegt das Land mit 17,88 Millionen Euro weit an der Spitze. Beim Erlass von den insgesamt rund 12,2 Millionen Euro an Einkommensteuer entfielen den Angaben zufolge 2,39 Millionen Euro auf Bayern, 2,48 Millionen Euro auf Berlin und 1,97 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die höchsten Summen bei der erlassenen Umsatzsteuer mit einem Gesamtvolumen von 11,25 Millionen Euro seien in Nordrhein-Westfalen mit 2,85 Millionen Euro, in Rheinland-Pfalz mit 2,42 Millionen Euro und in Bayern mit 1,16 Millionen Euro registriert worden. Spitzenreiter bei der erlassenen Körperschaftsteuer (Gesamtvolumen 2,52 Millionen Euro) war der Antwort zufolge Bayern mit 950.000 Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 446.000 Euro und Schleswig-Holstein mit 717.000 Euro. Bei den vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern sind 2005 in 233 Fällen Zahlungen von rund 2,14 Millionen Euro aus „Billigkeitsgründen“ erlassen worden. Am häufigsten ist den Angaben zufolge in den Jahren seit 2001 die Branntweinsteuer erlassen worden, allein im Jahr 2001 in 260 Fällen mit einem Volumen von 662.000 Euro. Die höchsten Summen finden sich dagegen bei der Mineralölsteuer. Hier sind laut Bundesregierung im Jahr 2004 in 48 Fällen rund 56,19 Millionen Euro erlassen worden. Steuererlasse habe es darüber hinaus auch bei der Stromsteuer, der Tabaksteuer, der Schaumweinsteuer, der Kaffeesteuer und der Biersteuer gegeben. Die Bundesregierung betont, Steuerstundungen dienten dem Ausgleich unbilliger Härten im Einzelfall. Eine Stundungsbedürftigkeit liege vor, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfüge und diese auch nicht rechtzeitig in „zumutbarer Weise“ beschaffen könne, um die Steuerschuld zu begleichen. Eine Stundung erfordere aber auch die „Stundungswürdigkeit“, ein Verhalten, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoße und bei dem die mangelnde Leistungspflicht nicht auf dem Verhalten des Schuldners selbst beruht. Die Hauptzollämter holten die Zustimmung der Oberfinanzdirektion zu einer Stundung ein, wenn der Betrag höher sei als 200.000 Euro und für mehr als sechs Monate gestundet werden soll. Die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums werde eingeholt, wenn der Stundungsbetrag über 500.000 Euro liege und die Steuer für mehr als ein Jahr gestundet werden soll.