Deutsche Kapitalgesellschaften liegen bei der effektiven Steuerbelastung innerhalb von zwölf EU-Staaten, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung untersucht hat, auf Platz zwei. Werde noch die Ebene der Anteilseigner einbezogen (so genannte Gesamtbelastung), so verbesserten sie sich auch nur auf Platz acht, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilt.
Bundestags-Drucksache 16/2295